Inhalt
- | Kapitel kaufen CoverU1
- | Kapitel kaufen TitelIII
- | Kapitel kaufen InhaltsverzeichnisV
- | Kapitel kaufen Einleitung IX
- | Kapitel kaufen I. Zur Datierung und zur EditionsgeschichteIX
- | Kapitel kaufen II. Das Common Law im politischen Denken des frühneuzeitlichen EnglandsXV
- | Kapitel kaufen III. Der Dialog als alternatives Genre für Hobbes’ politische LehreLIII
- | Kapitel kaufen IV. Der Dialog im Kontext von Hobbes’ politischer PhilosophieLXV
- | Kapitel kaufen V. Die Restauration der Stuarts 1660 und Hobbes’ politische LehreLXXXII
- | Kapitel kaufen VI. Zu dieser AusgabeC
- | Kapitel kaufen DanksagungCI
- | Kapitel kaufen Bibliographische HinweiseCIII
- | Kapitel kaufen I. Vom Gesetz der Vernunft3
- | Kapitel kaufen II. Von der Souveränität9
- | Kapitel kaufen III. Von den Gerichtshöfen37
- | Kapitel kaufen IV. Von den Kapitalverbrechen69
- | Kapitel kaufen V. Über Ketzerei97
- | Kapitel kaufen VI. Über das »Praemunire«111
- | Kapitel kaufen VII. Über die Strafen123
- | Kapitel kaufen VIII. Von der Begnadigung139
- | Kapitel kaufen IX. Über das Eigentumsrecht149
- | Kapitel kaufen Anmerkungen163
- | Kapitel kaufen Personenregister183
Beschreibung
In dem fiktiven Dialog zwischen einem Philosophen und einem Juristen entwickelt Hobbes diskursiv und gegen die Auffassungen des Rechtsgelehrten Sir Edward Coke gerichtet seine Position zum sog. »Common Law«, und zwar vor dem Hintergrund des englischen Bürgerkriegs, der ihm Anlass gibt, über die Grundlagen von Recht und Staat neu nachzudenken. Während es im »Behemoth« vornehmlich Theologie und Theologen sind, die Hobbes aufgrund ihrer partikularen Infragestellung staatlicher Souveränität angreift, sind es hier die Vertreter des »Common Law«. Denn dessen Prinzip war es, Recht anhand von Präzedenzfällen zu sprechen, und seien diese noch so alt, und nicht aufgrund einer wissenschaftlich begründeten Rechtssystematik. Hobbes wirft dem »Common Law« also vor, was er zuvor bereits den Lehren von der Politik vorgehalten hatte: Sie seien unwissenschaftlich und auf nicht tragfähigen Voraussetzungen gegründet. Zudem stellt das »Common Law« den Kern seiner Souveränitätslehre in Frage. In seiner ausführlichen Einleitung geht der Herausgeber Peter Schröder auf die philosophischen und politischen Hintergründe dieses 1681 posthum veröffentlichten Werkes ein.
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