BUCH
Das System der Rechtsphilosophie. Entwurf eines europäischen Staatenbundes
Krause, Karl Christian Friedrich
Herausgeber: Göcke, Benedikt Paul | Dierksmeier, Claus | Catania, Elena Maria
Philosophische Bibliothek, Bd. 763
2024
Zusätzliche Informationen
Bibliografische Daten
Abstract
Der Rechtsphilosophie K. C. F. Krauses (1781–1832) wurde bisher viel zu wenig Aufmerksamkeit geschenkt. Das muss verwundern, denn während die meisten deutschen Philosophen um 1800 Mensch über Natur, Mann über Frau, Eltern über Kinder und Deutschland über alles stellten, stritt Krause für die Emanzipation und Gleichberechtigung der Frau, die Rechte insbesondere von Menschen mit Behinderungen, einen nachhaltigen Umgang mit der Natur, gerade auch im Hinblick auf zukünftige Generationen, für Tierrechte sogar, und trat für sozialpflichtiges Eigentum und dessen subsidiär-solidarischen Gebrauch zugunsten aller Bedürftigen ein. Krause forderte ferner ein Weltbürgerrecht und entwarf im Lichte dessen eine Musterverfassung sowohl für eine europäische Völkerunion als auch einen Weltbund der Nationen, um regionale und globale Governance voranzutreiben und Kolonialunrecht auszugleichen. Der rote Faden, der diese für seine Zeit außergewöhnlich progressiven Forderungen verband, ist die Theorie der Freiheit. Für Krause markiert die Idee der Freiheit nicht nur das Ziel der praktischen Philosophie, sie gibt ihr auch die Methode vor: Krause war einer der Ersten, die sich an einer dialogisch-partizipatorischen Neuausrichtung der Philosophie versuchten, mit dem Ziel, die von rechtlichen Regelungen Betroffenen zu Beteiligten im Prozess ihrer Entstehung zu machen. Daraus resultiert eine Rechtslehre, die auch und gerade für Fragen der Gegenwart erhebliches Anregungspotential bietet.
Inhaltsverzeichnis
Zwischenüberschrift | Seite | Aktion | Preis |
---|---|---|---|
Cover | U1 | ||
INHALT | V | ||
EINLEITUNG | IX | ||
1. Vorbemerkungen | IX | ||
2. Historischer Kontext | X | ||
3. Analytische und synthetische Rechtslehre | XIV | ||
4. Freiheit und Gleichheit | XXIII | ||
5. Gerechtfertigte Ungleichbeiten | XXVII | ||
6. Tier- und Umweltschutz | XXX | ||
7. Sachenrecht und Gemeinbesitz der Erde | XXXVI | ||
8. Private Tätigkeit und Öffentliche Aufgaben | XLI | ||
9. Gesellschaftsrecht | XLVII | ||
10. Strafrecht | LII | ||
11. Staatsrecht | LVI | ||
12. Völker- und Weltbürgerrecht | LX | ||
13. Schlussbemerkungen | LXVI | ||
Literaturverzeichnis | LXIX | ||
1. Schriften von K. C. F. Krause zur Rechtsphilosophie | LXIX | ||
2. Ausgewählte Sekundärliteratur zur Rechtsphilosophie von K. C. F. Krause | LXIX | ||
Zu dieser Ausgabe | LXXVII | ||
Das System der Rechtsphilosophie. Vorlesungen für Gebildete aus allen Ständen | LXXVII | ||
Entwurf eines Europäischen Staatenbundes | LXXVIII | ||
KARL CHRISTIAN FRIEDRICH KRAUSE: SYSTEM DER RECHTSPHILOSOPHIE | 1 | ||
Grundlegung der Philosophie des Rechts | 3 | ||
Vorerinnerung | 3 | ||
Erster Theil: Begründung der Rechtswissenschaft von dem vorwissenschaftlichen Bewusstsein aus, in Selbstwahrnehmung des Geistes. Oder: subjectivanalytische Begründung der Rechtswissenschaft | 17 | ||
Erster Abschnitt: Grundriss der subjectiv-analytischen Entwickelung des Urbegriffs und des Urbildes (der Idee und des Ideals) des Rechts | 17 | ||
Neuere subjectiv-analytische Auffassungen des Rechts und Staates vor und nach Kant | 134 | ||
Zweiter Abschnitt: Fortsetzung der Selbstwahrnehmung des Geistes (der subjectiven Analysis) bis zu Anerkenntniss der Einen Grunderkenntniss (des Einen Princips) der Wissenschaft überhaupt und der Rechtswissenschaft insbesondere | 157 | ||
Zweiter Theil: Begründung der Rechtswissenschaft in der Erkenntniss Gottes oder: grundwissenschaftliche (metaphysische und synthetische) Grundlage der Rechtsphilosophie | 183 | ||
Erste Abtheilung: Die Grunderkenntniss über und vor der Erkenntniss des Rechts oder: die Erkenntniss Gottes über und vor der Rechtswissenschaft | 183 | ||
Zweite Abtheilung: Die Grunderkenntniss des Rechts, oder: grundwissenschaftliche (metaphysische) Erkenntniss des Princips der Rechtswissenschaft | 233 | ||
Dritte Abtheilung: Weitere Lehren der Grundwissenschaft, die für den Ausbau der Rechtswissenschaft erfordert werden | 263 | ||
Die Philosophie des Rechts | 285 | ||
Erster Theil: Die allgemeine Philosophie des Rechts | 285 | ||
Erste Abtheilung: Die Grunderkenntniss des Rechts als Sachprincip und als Erkenntnissprincip der Rechtswissenschaft, auch als oberster Rechtsgrundsatz und als oberstes Rechtsgesetz | 285 | ||
Erstes Kapitel: Das Princip des Rechts als unbedingter Begriff | 286 | ||
Zweites Kapitel: Die Grunderkenntniss des Rechts, als Urtheil | 293 | ||
Drittes Kapitel: Die Grunderkenntniss des Rechts, oder das Rechtsprincip, in Form des Schlusses | 297 | ||
Zweite Abtheilung: Die Idee des Rechts nach ihren Grundwesenheiten | 299 | ||
Erster Abschnitt: Das Recht in Hinsicht zu Personen und Sachen, und zu Beiden in vereinter Beziehung | 299 | ||
Erstes Kapitel: Die Rechtsperson | 299 | ||
Zweites Kapitel: Sachen in Beziehung zu dem Rechte | 310 | ||
Zweiter Abschnitt: Das Recht nach den Grundwesenheiten, die es an und in sich selbst ist | 322 | ||
Erster Unterabschnitt: Die Grundwesenheiten des Rechts in ihrer Reihenfolge | 322 | ||
Erstes Kapitel: Die Rechtsfähigkeit und Rechtswürdigkeit | 322 | ||
Zweites Kapitel: Der innere Rechtsgrund, oder die innere Grundlage des Rechts | 328 | ||
Zweiter Unterabschnitt: Die Vereinigung der innern Grundwesenheiten des Rechts zu dem Rechte selbst | 348 | ||
Erstes Kapitel: Allgemeine Rechtsgesetze für die Erfüllung der Rechtsbefugniss zum Rechte | 348 | ||
Zweites Kapitel: Die Bestimmnisse (Momente) des in der Vereinigung der entgegengesetzten Grundwesenheiten des innern Rechtsgrundes bestehenden (verwirklichten, vollzogenen) Rechts | 351 | ||
Dritte Abtheilung: Das wirkliche Recht, oder das Recht als zeitlich daseiend; auf der weiterbestimmten synthetischen Grundlage dargestellt | 366 | ||
Erstes Hauptstück: Weitere Bestimmnisse der synthetischen Grundlage für die Lehre vom wirklichen Rechte | 367 | ||
Erstes Kapitel: Allgemeine Weiterbestimmnisse dieser Grundlage | 367 | ||
Zweites Kapitel: Weiterbestimmung der Lehre vom Uebel und vom Bösen zum Behuf der Lehre vom Unrechte | 375 | ||
Zweites Hauptstück: Die allgemeine Grundlehre von der Verwirklichung des Rechts im Leben | 403 | ||
Erstes Kapitel: Die Vernunftforderung: das Recht zu verwirklichen | 404 | ||
Zweites Kapitel: Der Rechtswille überhaupt, dann als gesellschaftlicher Rechtswille und als Rechtsvertrag | 412 | ||
Drittes Hauptstück: Der im individuellen Leben bestehende und stetig werdende Organismus des Rechts, oder der Staat | 428 | ||
Betrachtung einiger der vornehmsten synthetischen Aufstellungen über die Rechtsidee | 451 | ||
Die Philosophie des Rechts | 533 | ||
Zweiter Theil: Die Philosophie des menschlichen Rechts, das ist: die Philosophie des Rechts der Menschheit, der Gesellschaften in der Menschheit und des Menschen für sich und in Gesellschaft | 533 | ||
Vorerinnerung | 533 | ||
Erste Abtheilung: Erster allgemeiner Theil der Philosophie des menschlichen Rechts: Allgemeine und allumfassende (generale und universale) Erkenntniss des menschlichen Rechts als Eines organischen Ganzen; oder: Grunderkenntniss des menschlichen Rechts, als Princips seines Gebiets | 538 | ||
A. Sacherklärung des menschlichen Rechts | 538 | ||
B. Entwickelter Ausdruck des Princips des menschlichen Rechts nach allen Hauptmomenten seines Inhalts und seiner Form | 541 | ||
C. Weiterbestimmung der Hauptpunkte dieses entwickelten Ausdrucks des Princips des menschlichen Rechts | 551 | ||
Zweite Abtheilung: Besonderer Theil der Philosophie des menschlichen Rechts | 599 | ||
Vorerinnerung | 599 | ||
Erste Unterabtheilung: Der Organismus des menschlichen Rechts nach seinem ganzen Inhalt | 600 | ||
Erstes Lehrstück: Der Organismus des menschlichen Rechts nach dem Organismus der menschlichen Bestimmung | 601 | ||
Zweites Lehrstück: Der Organismus des menschlichen Rechts nach den Selbstwesen oder Personen | 616 | ||
Erster Unterabschnitt: Der Organismus des menschlichen Rechts nach den Grundpersonen | 617 | ||
Zweiter Unterabschnitt: Der Organismus des menschlichen Rechts nach den werkthätigen Vereinen | 632 | ||
Drittes Lehrstück: Der Organismus des menschlichen Rechts nach den Sachen | 634 | ||
Viertes Lehrstück: Der Organismus des menschlichen Rechts nach allen Grundwesenheiten (Momenten) des innern Rechtsgrundes | 645 | ||
Zweite Unterabtheilung: Der Organismus des Staates | 647 | ||
Erstes Lehrstück: Von dem menschlichen Staate im Allgemeinen | 650 | ||
Zweites Lehrstück: Von den Grundthätigkeiten (Grundfunctionen) des Staates | 657 | ||
Drittes Lehrstück: Von der Verfassung (Form) des Staates | 669 | ||
Inhalt | 683 | ||
Anmerkungen des Erstherausgebers | 687 | ||
ENTWURF EINES EUROPÄISCHEN STAATENBUNDES | 707 | ||
PERSONENREGISTER | 727 |