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Warum Nicht-Menschenrechte?

Gruber, Malte-Christian

Zeitschrift für Medien- und Kulturforschung, Bd. 7 (2016), Iss. 2: S. 64–70

Zusätzliche Informationen

Bibliografische Daten

Gruber, Malte-Christian

Abstract

Das Rechtssystem geht davon aus, dass der Mensch – und nur der Mensch – eine natürliche Person ist. Das sei ein Irrtum, argumentiert Malte-Christian Gruber, denn die Rechtssubjektivität wird keineswegs alleine mit dem bloßen Menschsein begründet. Es ist die sittliche Autonomie, die den Menschen zu einem »Subjekt, dessen Handlungen einer Zurechnung fähig sind« (Kant) und mithin zur Person macht. Personen werden nicht mit dem Menschsein als solchem identifiziert, sondern durch die Zuschreibung von Handlungs- und Rechtsträgerschaft. Eine solche funktionale Vorstellung von Rechtssubjektivität ist prinzipiell auch dazu imstande, neben Menschen noch weitere autonome Agenten als Träger von Rechten und Pflichten ein- zusetzen, z.B. technische Artefakte und andere nicht-menschliche Agenten. Christoph Menke macht dagegen darauf aufmerksam, dass die Erfindung neuer Rechte das eigentliche Bewegungsgesetz der politischen Emanzipation in der Moderne war. Das begann mit den bürgerlichen Revolutionen und ist immer noch das generelle Modell, mit dem Politik und Theorie operieren, die neue Rechte für nicht-menschliche Lebewesen und Artefakte einfordern. So wie im 19. und 20. Jahrhundert die rechtliche Emanzipation zunächst über die Grenzen bürgerlicher Subjektivität hinausgeführt hat und soziale und kulturelle Rechte erfand, so sollen wir nun den weiteren, konsequenten Schritt tun und auch noch die Bindung der juridischen Anerkennung an die Kategorie menschlicher Subjektivität aufbrechen. Auch Bio- und Artefakte sollen als eigenständige Rechtssubjekte rekonstruiert werden. Es fehlt ihnen allerdings etwas, das in den emanzipatorischen Kämpfen der Vergangenheit schlechthin grundlegend war: Ein Träger von Rechten zu sein, hieß, ein Fordernder von Rechten, ja, ein Kämpfer für Rechte gewesen zu sein. Man konnte keine rechtliche Person als Träger von Rechten sein, ohne ein politisches Subjekt als Kämpfer und Denker von Rechten gewesen zu sein. Wenn die Bindung der rechtlichen Personalität an die menschliche Subjektivität aufgelöst wird, damit es Bio- und Artefakt-Rechte geben kann, löst sich zugleich auch diese Einheit von rechtlicher Personalität und politischer Subjektivität auf, die die moderne Idee der Rechte definiert hatte.

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