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Das Geheimnis aller Bewegung ist ihr Zweck

Geschichtsphilosophie bei Hegel und Droysen

Bauer, Christoph Johannes

Hegel-Studien, Beihefte, Bd. 44

2000

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Bibliografische Daten

Abstract

Entgegen der These, Johann Gustav Droysen habe seine in den Vorlesungen zur Historik vorgetragene Geschichtstheorie gegen Hegels Geschichtsphilosophie entwickelt, stellt die Untersuchung die Übereinstimmung der beiden Ansätze bezüglich der jede Geschichtsschreibung leitenden Begriffe heraus. Ausgehend von der Auseinandersetzung mit den historischen Positionen ihrer Zeit, ging das Bestreben Hegels und Droysens dahin, eine Systematik geschichtswissenschaftlicher Grundbestimmungen zu erarbeiten, welche selbst nicht erneut der Vergänglichkeit ausgeliefert ist. Beide wenden sich kritisch gegen die mit dem Namen Leopold von Ranke identifizierte Auffassung, die Wissenschaft von der Geschichte sei in der Lage, 'die Geschichte' auf dem Wege des Quellenstudiums rekonstruieren zu können. Hegel und Droysen sind demgegenüber bereits der Auffassung, dass erst eine bestimmte Fragestellung, ein bestimmtes »erkenntnisleitendes Interesse«, d.h. ein zunächst zu konstituierender allgemeiner Begriff in die Lage versetzt, die unübersehbare Fülle von Information bezüglich des vergangenen Geschehens sinnvoll zu strukturieren. Darüber hinaus ist die Geschichtswissenschaft auf die Analyse jener Bestimmungen angewiesen, welche das Verhältnis der Menschen zum Geschehen in der Zeit immer schon konstituieren. So finden sich bei Hegel und Droysen intensive Bemühungen um die Bestimmung der Begriffe 'Zeit', 'Erinnerung' und 'Gedächtnis', um die Bedeutung der Strukturen von Denken und Sprache für die Wissenschaft von der Geschichte sowie die fundamentale Frage nach dem Bewegungsmodell, das 'der Geschichte' zugrunde liegt. Inhalt: I. Einleitung. Hegel und Droysen: Geschichtsphilosophie und politische Praxis – II. Hegels Verhältnis zur Geschichte und Droysens Verhältnis zu Hegel – III. Hegel: »Die Vernunft in der Geschichte« – Droysen: »Historik«: Ein Vergleich – IV. Anhang