
BUCH
Stadtrechte und Stadtrechtsreformationen
Herausgeber: Deutsch, Andreas
Akademiekonferenzen, Bd. 32
2021
Zusätzliche Informationen
Bibliografische Daten
Abstract
Mit der „Newen Reformacion“ der Reichsstadt Nürnberg (1479) beginnt die bis ins 17. Jahrhundert reichende Epoche der ,Stadtrechtsreformationen‘. Mit diesen modernisierten Stadtrechten, die fast wie Vorläufer heutiger Kodifikationen wirken, suchten die selbstbewussten Magistrate ihre Unabhängigkeit zu demonstrieren und nutzten hierzu den aufblühenden Buchdruck. Von am römischen Recht geschulten Juristen geprägt, sind die Stadtrechtsreformationen systematischer als ihre Vorläufer. Sie enthalten aber oft weniger römisches Recht, als zu erwarten wäre. Der Band porträtiert diese Quellengattung und liefert – in dieser Form erstmalig – Kriterien für ihre Abgrenzung. Um ein klares Bild auch im Unterschied zum älteren Recht zu gewinnen, werden nach einführenden Beiträgen zunächst einzelne mittelalterliche Stadtrechte vorgestellt. Dann folgen Beschreibungen der wichtigen Stadtrechtsreformationen und Beispiele gescheiterter Reformationen – auch mit Blick über den deutschsprachigen Raum hinaus.
Inhaltsverzeichnis
Zwischenüberschrift | Seite | Aktion | Preis |
---|---|---|---|
Cover | C | ||
Titel | 3 | ||
Impressum | 4 | ||
Inhaltsverzeichnis | 5 | ||
Vorwort | 9 | ||
Eine thematische Annäherung | 5 | ||
Andreas Deutsch: Vom Stadtrecht zur Stadtrechtsreformation | 11 | ||
Gerhard Köbler: Stadt, Stadtrecht und Stadtrechtsreformation | 131 | ||
Mittelalterliche Stadtrechte und deren Aufzeichnung im Vergleich | 5 | ||
Gerhard Dilcher: Italienische Kommunalstatuten des Mittelalters. Verfassungsgrundlage, Regelungsmaterien, Rechtskultur | 159 | ||
Arend Mihm: Das Kölner Stadtrecht von 1437: Zwischen Mündlichkeit und modernem Schriftrecht | 209 | ||
Bernd Kannowski: Zu Struktur und Glossierung des Magdeburger Weichbildrechts | 253 | ||
Katalin Gönczi: Von Magdeburg nach Ofen – Rechtsverbindungen zur Zeit der städtischen Rechtsaufzeichnungen im mittelalterlichen Königreich Ungarn | 265 | ||
Dieter Pötschke: Zum Wechsel von Stadtrechten am Vorabend der Rezeption – am Beispiel Halberstadt-Goslar | 277 | ||
Stadtrechtsreformationen – ein neuer Typus der Stadtrechtsaufzeichnung? | 6 | ||
Almuth Bedenbender: Quellen der Stadtrechtsreformationen. Eine Spurensuche | 291 | ||
Manshu Ide: Sprachliche Modernität der „Neuen Reformation der Stadt Nürnberg“ (1484) | 319 | ||
J. Friedrich Battenberg: Die Wormser Reformation von 1498/99 | 333 | ||
Heike Hawicks: Stadtrechtsbeziehungen am Niederrhein, das Duisburger Stadtrecht von 1518 und die Vereinheitlichung des Rechts durch den Landesherrn im 16. Jahrhundert | 357 | ||
Wendt Nassall: Das Freiburger Stadtrecht des Ulrich Zasius von 1520 und seine praktische Anwendung | 399 | ||
Klaus-Peter Schroeder: „Und solche alle Ordnung in einem Büchlein zusamen gesetzt“: Die Wimpfener Stadtrechtsreformation des Jahres 1544 | 423 | ||
Johannes Laschinger: Die Reformationen des Amberger Stadtrechts | 443 | ||
Anja Amend-Traut: Kaufmännische Sonderinteressen und ihr Einfluss auf die Frankfurter Stadtrechtsreformationenvon 1509 und 1578 | 475 | ||
Petr Kreuz: Pavel Kristián von Koldíns Stadtgesetzbuch von 1579 und die mittelalterlichen Stadtrechtein den Böhmischen Ländern | 519 | ||
Sonja Breustedt: Die „späten Stadtrechtsreformationen“ im Hanseraum. Ein Forschungsbegriff auf dem Prüfstand | 571 | ||
Christoph Becker: Über fehlgeschlagene und doch fruchttragende Versuche einer Augsburger Stadtrechtsreformation | 593 | ||
Stephan Dusil: Die Leuvener ‚Costuymen‘ von 1622: Statuten im Spannungsfeld von städtischer Autonomie und herrschaftlicher Kontrolle sowie von Gewohnheitsrecht und gelehrtem Recht | 625 | ||
Anhang | 657 | ||
Beiträgerinnen und Beiträger dieses Bandes | 659 | ||
Abbildungsverzeichnis | 661 | ||
Stichwortverzeichnis | 665 | ||
Personenverzeichnis | 673 | ||
Ortsverzeichnis | 677 |