BUCH
Frühe Schriften zum Naturrecht
Zweisprachige Ausgabe
Herausgeber: Busche, Hubertus
Philosophische Bibliothek, Bd. 543
2003
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Bibliografische Daten
Abstract
Im Studium des neuzeitlichen Naturrechts wird Leibniz, gelernter Jurist und gelehrter Philosoph in einem, zu Unrecht vernachlässigt. Seine frühen Entwürfe zu den drei Stufen des von Natur aus Gerechten, die er später zwar geringfügig differenzierte und ergänzte, wegen der Vielseitigkeit seines enzyklopädischen Schaffens aber niemals vollenden konnte, bilden zwischen Grotius, Pufendorf und Locke eine systematische Synthese aus Traditionellem und Neuem. Als Synthese des christlichen Naturrechts folgt sie nicht der modernistischen Säkularisierung der Rechts- und Staatsphilosophie, sondern bindet den neuzeitlichen Geist des Individualismus und das Rationalitätsideal der mathematischen Methode zurück an das alteuropäisch-teleologische Ordo-Denken. Indem Leibniz die Prinzipien und Regeln des strengen Rechts, der Billigkeit und der Pietät gegeneinander abgrenzt und für die ersten zwei Stufen des Naturrechts gewisse invariante Proportionen aufstellt, gelangt er teilweise zu sehr konkreten Antworten auf exemplarische Rechtsfragen. Die Einleitung des Herausgebers skizziert die Geschichte der Entdeckung Leibnizens als Naturrechtsdenker, informiert über Leben, Werke und Interessen des frühen Leibniz und gibt einen systematischen Überblick über die Grundgedanken und Zusammenhänge der vier Textgruppen. Die Anmerkungen liefern sachliche, historische und philologische Erklärungen. Die Ausgabe präsentiert Leibniz' frühe Schriften und Briefe zum Naturrecht in deutscher Übersetzung; den lateinischen Originaltext nach der Akademie-Ausgabe stellt sie gegenüber. Sie umfasst vier Textgruppen: 1. Eine Aufzeichnung zum Leib-Seele-Zusammenhang und zur moralischen Sphäre des Verstandes (1663) 2. Den zweiten Teil der Neuen Methode, Jurisprudenz zu lernen und zu lehren (1667) 3. Die sechs erhaltenen Entwürfe zu den Elementen des Naturrechts (1669–71) 4. Vier Briefe zum Verhältnis von positivem und natürlichem Recht (1670–72).