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Abstract
In diesem Essay von 1859, seinem Hauptwerk, streitet John Stuart Mill (1806–1873) für das Recht jedes einzelnen, seine Überzeugungen frei zu bilden und das eigene Leben nach diesen Überzeugungen frei zu gestalten. Für ihn gibt es daher nur einen Grund, der es Staat und Gesellschaft erlaubt, dieses Recht auf individuelle Selbstbestimmung zu beschneiden, und den sieht er in dem Grundsatz, »dass der einzige Zweck, um dessentwillen man Zwang gegen den Willen eines Mitglieds einer zivilisierten Gemeinschaft rechtmäßig ausüben darf, der ist: die Schädigung anderer zu verhüten«. Dieser Essay Mills bleibt – ganz unabhängig davon, ob man seine Verteidigung des Utilitarismus teilen kann oder nicht – ein Meilenstein in der Geschichte der philosophischen Begründungen des Rechtes auf Selbstbestimmung, das jedem einzelnen zugestanden werden muss.