
BUCH
Philologie als Literatur- und Rechtswissenschaft
Germanistik und Romanistik 1730–1870
Herausgeber: Lieb, Claudia | Strosetzki, Christoph
Beihefte zum Euphorion, Bd. 67
2013
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Bibliografische Daten
Abstract
Als die Wissenschaftsgeschichte der modernen Philologie beginnt, gibt es an deutschen Universitäten noch keine etablierten Nationalphilologien wie die Germanistik und die Romanistik, sehr wohl aber ein wachsendes akademisches Interesse an literarischen Texten und an Rechtsquellen. Die Erforschung römisch-lateinischer und deutschsprachiger Rechtsquellen in ihren historischen Kontexten führt im 18. Jahrhundert zur Teilung des Fachs Jurisprudenz: Es spaltet sich in Romanistik und Germanistik. Rund ein Jahrhundert später differenzieren sich die gleichnamigen philologischen Fächer aus. Dass in Literatur- und Rechtswissenschaft die Fächer Germanistik und Romanistik entstehen, ist Folge einer bislang kaum beachteten interdisziplinären Beziehung. Der Band zeigt exemplarisch die intensive Forschung zum Zusammenhang von Literatur, Sprache und Recht an den Universitäten und Akademien des 18. und 19. Jahrhunderts. Er beleuchtet die vergessene Vorgeschichte der gegenwärtigen Law-and-Literature-Bewegung und bietet einen neuen Beitrag zur Fachgeschichte von Germanistik, Romanistik und Jurisprudenz.
Inhaltsverzeichnis
Zwischenüberschrift | Seite | Aktion | Preis |
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Inhaltsverzeichnis | 7 | ||
Einleitung | 9 | ||
Konzepte und Ausführungen | 13 | ||
ERIC ACHERMANN - Imputatio, impositio und die Verbindlichkeit von Zeichen | 13 | ||
GERDA HASSLER - Volksgeist und Geschichtlichkeit in Sprache und Recht: | 37 | ||
CHRISTIAN PIETSCH - August Boeckh und die methodische Grundlegung der Philologie als Leitwissenschaft des 19. Jahrhunderts | 53 | ||
THOMAS WEITIN - Romantische Institution Urheberrecht | 73 | ||
STEFAN WILLER - Philologie und Urheberrecht, 1837 bis 1867 | 93 | ||
Nachbarschaften und Ähnlichkeiten | 109 | ||
DIETRICH BRIESEMEISTER - Die romanistische Beschäftigung mit Spanien und dem westgotischen Recht | 109 | ||
CHRISTOPH STROSETZKI - Romanistik als Germanistik: Friedrich Schlegels und Ludwig Uhlands romantische Romania | 127 | ||
CLAUDIA LIEB - Das Bestiarium als Rechtsquelle. Zur Rezeption des mittelniederdeutschen Versepos "Reynke de vos" | 143 | ||
DENNIS BORGHARDT - Das Vorwort zum zweiten Band der "Anfangsgründe des deutschen Rechts, sowohl des alten als auch des heutigen" von Johann Gottlieb Heineccius. | 165 | ||
KLAUS LUIG - Bemerkungen zu einer „gepflegten Rechtswissenschaft“ nach Johann Gottlieb Heineccius | 181 | ||
JOACHIM RÜCKERT - Savigny und die Philologie seiner Zeit | 185 | ||
SIGRID G. KÖHLER - Die Kunst des Vertrags. Adam Müllers Vermittlungstheorie zwischen Recht, Rhetorik und Ästhetik | 205 | ||
KASPAR RENNER - Topik in Philologie und Jurisprudenz. Mit besonderem Blick auf Ernst Robert Curtius und Theodor Viehweg. | 223 | ||
Grenzziehungen und Differnzen | 247 | ||
HANS-PETER HAFERKAMP - Die Rezeption des römischen Rechts in Deutungen der Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts | 247 | ||
WALTER BRUNO BERG - Juristische Hermeneutik und literarischer Text. | 259 | ||
CHRISTOPHER F. LAFERL - Die schöne Sprache des Rechts – Rui Barbosa und der Streit um den brasilianischen "Código Civil" | 273 |